2-Zimmer-Wohnung (1+1) und Studio (1+0): der Unterschied
In der Türkei heißt die 2-Zimmer-Wohnung „1+1“: Es gibt ein eigenes Schlafzimmer und ein Wohnzimmer. Bei „1+0“, dem Studio, liegen Wohnen und Schlafen im selben Raum; Küche und Bad sind getrennt. Die türkische Bauordnung für Planungsgebiete (Planlı Alanlar İmar Yönetmeliği) definiert den Schlafbereich im Wohnzimmer seit 2025 eigens als „Schlafnische“; Maße und Anwendungsbedingungen findest du im aktuellen Text der Verordnung und bei deiner Gemeinde.
Beispiel 2-Zimmer-Wohnung: 50 m² netto
- Wohnzimmer 4,80 × 3,80 m, 18,2 m². Fernseher an der oberen Wand, gegenüber dem Sofa.
- Schlafzimmer 4,80 × 2,80 m, 13,4 m². Kopfende des Betts an der fensterlosen Wand, Schrank neben dem Fenster.
- Küche 2,80 × 2,60 m, 7,3 m²: Arbeitsplatte, Herd und Kühlschrank in einer Zeile.
- Bad 2,80 × 1,60 m, 4,5 m². Über dem Mindestmaß von 1,50 m für die kürzere Seite laut türkischer Verordnung.
Beispiel Studio: 27 m² netto
Um im Studio Bett und Sitzbereich zu trennen, stell das Bett in die Ecke, die am weitesten vom Eingang entfernt ist, und das Sofa auf die Seite nahe am Eingang. Im Beispielplan steht das Bett in der oberen Ecke, das Sofa neben der Tür; wenn du hereinkommst, siehst du zuerst den Sitzbereich. Küchen- und Badtür öffnen sich zum Wohnbereich; lass den Bereich davor frei.
Tipps für die Einrichtung kleiner Wohnungen
- Lass den Bereich vor den Türen frei. Stell in kleinen Räumen keine Möbel dorthin, wo der Türflügel aufschlägt.
- Hohe Schränke an einer Wand bündeln. Die Fenster bleiben frei.
- Lass zwischen Sofa und Bett einen Durchgang. Im Studio läuft man zwischen beiden Bereichen hindurch.
- Arbeitsplattentiefe in der Küche: 60 cm. Die Norm EN 1116 sieht für die Arbeitsplatte eine Tiefe von mindestens 60 cm vor; spar auch in einer kleinen Küche nicht daran.
Die Grundrisse und Maße in diesem Artikel sind als Ideen für die Raumaufteilung gedacht. Für Baugenehmigung, Statik oder Ausführungsplanung braucht es die Planung und Freigabe zugelassener Architekten und Ingenieure; zu den Einzelheiten der Bauvorschriften frag bei deiner Gemeinde nach.